Zur Bauüberwachung gehören wie das Überprüfen der Arbeiten ausführender Bauunternehmer auch die Suche nach Mängeln, das Erteilen von Anweisungen, das Erstellen, Fortschreiben und Überwachen von Terminplänen, die Prüfung der Rechnungen für die Bauleistungen sowie das Mitwirken bei den Bauabnahmen.